Hallenbad Luzern AG
Zihlmattweg 46
6005 Luzern
AGB für EINTRITTSKARTEN und SAISONABOS
Die nachfolgenden Bedingungen für den Besuch der Betriebe der Hallenbad Luzern AG sind wesentlicher Inhalt eines Vertrages über den Kauf von Einzeleintrittskarten sowie der Saisonabos oder sonstiger Zugangsberechtigungen.
Die Käufer anerkennen mit dem Erwerb eines Einzeleintrittes oder Saisonabos in die Betriebe der Hallenbad Luzern AG die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und nehmen zur Kenntnis, dass sie bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen entschädigungslos ausgeschlossen werden können. Zusätzlich wird die Badeordnung mit dem Eintritt akzeptiert.
Der Aufenthalt in den Bädern erfolgt auf eigene Gefahr. Im Besonderen anerkennt der Gast die Weisungsbefugnis der Bademeister oder Betriebsleiter. Den Anweisungen ist jederzeit und unbedingt Folge zu leisten.
1. Vertragliche Beziehungen
Die Hallenbad Luzern AG bietet ihren Nutzern (Kunden) die Möglichkeit, Eintritte nach dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Internet sowie an der Tageskasse zu erwerben.
Das Angebot zum Vertragsabschluss geht jeweils vom Kunden aus, indem er eine Bestellung abgibt und einen Zahlungsauftrag auslöst. Der eigentliche Vertragsabschluss erfolgt anschliessend mit der Bezahlung.
2. Personifizierte Verträge
Mit dem Kauf eines Saisonabos erwirbt der Käufer das Recht auf den Besuch der entsprechenden Anlage gemäss dem gültigen Tarifmodell. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und auch kein (teilweises) Rückgabe- oder Umtauschrecht. Rückgabe oder Umtausch der Saisonabos ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das Saisonabo ist persönlich und nicht übertragbar.
2.1. Einzeleintrittskarten
Mit dem Kauf einer Einzeleintrittskarte erwirbt der Käufer das Recht auf den Besuch der Anlage für einen Tag. Das Einzelticket ist am Erwerbstag gültig und kann nicht für spätere Zeitpunkte erworben werden.
3. Gültigkeit der Verträge/ Abonnemente
Die Verträge/ Abonnemente haben in der vertraglich geregelten Zeitspanne Gültigkeit. Der Kunde ist nur zum Eintritt berechtigt, wenn er sich mit der ihm zugeordneten Datenträger (Karte) ausweisen kann. Ohne den Datenträger können keine Abbuchungen oder Eintritte gewährleistet werden. Es fallen in jedem Fall Administrations- bzw. Zusatzkosten an.
In Folge Krankheit/Unfall von länger als einem nahtlosen Monat, kann gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses, aus dem hervorgeht, dass keine sportliche Betätigung möglich war, eine Verlängerung des Vertrages ohne Zusatzkosten beantragt werden. Die Verlängerung wird nahtlos an das Gültigkeitsdatum des Arztzeugnisses angerechnet. Anderen Gründen wie Wegzug/Nichtinanspruchnahme aufgrund Ferien/ Geschäftsreisen oder hoher Arbeitsload können für eine Vertragsverlängerung nicht berücksichtigt werden.
Ein Upgrade eines Abonnements ist jederzeit möglich und wird pro rata temporis verrechnet.
Dabei gilt folgende Vertragshierarchie:
Gesondert gehandhabt wird im Hallenbad Allmend der zwischenzeitliche Erwerb eines Intercity-/ oder Migros Fitness Allmend Abo.
4. Gebühren
Verlorene, gestohlene oder nicht auffindbare Saisonabos sind unverzüglich zu melden. Dem Kunden bietet die Hallenbad Luzern AG zwei Möglichkeiten bei geschilderter Situation:
Erstellen eines Duplikates: Dem Kunden kann auf Wunsch ein Duplikat erstellt werden. In diesem Fall hat der Kunde kein Anrecht mehr auf die bereits bezahlte Depotgebühr der verlorenen, gestohlenen oder nicht auffindbaren Karte, auch wenn die Karte zu einem späteren Zeitpunkt wieder gefunden werden sollte. Für das Duplikat einer Karte wird erneut ein zusätzliches Depot von CHF 10.00 erhoben. Die alte verlorene, gestohlene oder nicht auffindbare Karte verliert ihre Gültigkeit und wird vom jeweiligen Konto entkoppelt!
Grundsätzlich gilt: Für einen allfälligen Restwert auf der Sportscard wird keine Haftung übernommen. Sollte eine Karte, solange nicht grobfahrlässig vom Kunden behandelt, nicht mehr funktionieren oder kaputt gehen, wird diese durch die Hallenbad Luzern AG anstandslos und ohne Zusatzkosten ersetzt.
5. Datenschutz
Für die Hallenbad Luzern AG ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Die Hallenbad Luzern AG nutzt die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden ausschliesslich auf einem Server gespeichert und absolut vertraulich behandelt; sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Luzern.
DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN PERSONAL
Wir machen Sie gemäss geltendem Datenschutzgesetz darauf aufmerksam, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nur zum von Ihnen bestimmten Zweck der Bewerbung verarbeitet werden.
Unser Unternehmen arbeitet mit der E-Recruiting-Lösung der Ostendis AG, CH-5706 Boniswil (UID: CHE-102.097.261), welche die Datenspeicherung in Bezug auf Bewerbungsunterlagen übernimmt und Prozesse zur Verarbeitung dieser Daten im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung anbietet. Dabei werden personenbezogene Daten weder im Detail maschinell analysiert (Profiling) noch kommen automatisierte Datenverarbeitungsverfahren zur Entscheidungsfindung (Matching) zum Einsatz. Weitere Informationen und die Datenschutzrichtlinien der Ostendis AG finden Sie auf www.ostendis.com.
Wir behalten uns vor, Ihre Bewerbungsunterlagen auch nach Abschluss des Bewerbungsprozesses bei uns für maximal 6 Monate gespeichert zu lassen, damit wir Sie für die Besetzung weiterer interessanter Stellen kontaktieren können. Sollten Sie mit dieser Praxis nicht einverstanden sein, so teilen Sie uns dies bitte kurz mit.